Kostensparen durch eine
„einverständliche Scheidung”.
Mit nur einem Scheidungsanwalt vor das Familiengericht.
Mit nur einem Scheidungsanwalt vor das Familiengericht.
Die sogenannte „einverständliche Scheidung” mit nur
einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt,
sondern dass nur ein Ehegatte mit „seinem”
Anwalt vor Gericht auftritt. Allerdings ist der vor Gericht auftretende Anwalt
nur „einseitiger”
Interessenvertreter seines Mandanten. Der vor Gericht nicht anwaltlich
vertretene Ehegatte, sollte sich daher zumindest von einem anderen Anwalt im
Rahmen einer außergerichtlichen Erstberatung ( Normalfall: EUR 190.- zuzügl.
MwSt.) beraten lassen. Dies ist immer noch billiger als zwei Anwälte vor
Gericht. Es muss daher vor allem geklärt sein, welchen Ehegatten der Anwalt
vertritt.
Man spart die Kosten eines zweiten
Anwalts vor Gericht und natürlich die Kosten für streitige Gerichtsverfahren.
Deshalb wird oft zwischen den Eheleuten sinnvollerweise vereinbart, dass alle
Kosten (Anwalt, Gericht, ggf. Notar) durch die Eheleute gemeinsam getragen
werden.
Bei einer einverständlichen Scheidung
geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus. Voraussetzung
der „einverständlichen
Scheidung” ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen der Scheidung
außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben. Geklärt sein
muss vor dem Gerichtstermin z.B. die Frage des Unterhalts der Ehegatten, der
Unterhalt der Kinder, die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts.
Fragen zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung bis zur Verteilung des Hausrates,
die Verteilung des Vermögens bzw. der Schulden. Die Einigung setzt in
bestimmten Fällen eine besondere Form voraus, z.B. eine notarielle Vereinbarung
in Grundstückssachen.
Sind die
Noch-Eheleute über alle Fragen einig, so muss wie gesagt nur einer der beiden
Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Der Anwalt des einen Ehegatten leitet per
Schriftsatz an das örtliche zuständige Familiengericht die Scheidung ein. Der
andere Ehegatte braucht dann nach Zustellung des Scheidungsschriftsatzes durch
das Gericht, dem Gericht nur noch mitzuteilen (Aktenzeichen nicht vergessen),
dass er der Scheidung und der außergerichtlichen Vereinbarung zustimmt. Es wird
dadurch nicht nur billiger und stressfreier. Der Scheidungstermin geht dann in
der Regel auch schneller.
In manchen
Internetforen taucht der Begriff „Online-Scheidung“ auf. Eine Scheidung per Mausklick
gibt es nicht. Der Scheidungstermin findet immer bei Gericht statt, ohne richterliche
Verhandlung gibt es keine Scheidung. Es gibt Anwaltskollegen, welche möglichst nur
per E-Mail mit den Mandanten kommunizieren. Hierzu ist anzumerken, dass die persönliche
Beratung durch den Anwalt bei einem Scheidungsmandat in unserer Kanzlei keine
Mehrkosten verursacht. Es ist nach unserer Erfahrung sinnvoll, zumindest das
erste persönliche Gespräch in der Kanzlei durchzuführen.
Gerne helfe
ich Ihnen anwaltlich weiter, sei es als Beratung oder bei der Durchführung
der Scheidung
Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t.online.de
Unter
der Telefonnummer 0711-2482446 können sie einen persönlichen Besprechungstermin
mit Rechtsanwalt Thomas Eschle vereinbaren.
http://www.rechtsanwalt-eschle.de ( ausführliche Homepage )
Anwaltskanzlei
Eschle zum Familienrecht:
Anwaltskanzlei Eschle Internetblogs
zu Rechtsthemen:
http://www.blogger.com/profile/02476594233585060590
Anwaltskanzlei Eschle, Impressum mit Pflichtangaben:
http://ra-thomas-eschle-impressum.blogspot.de/
http://www.blogger.com/profile/02476594233585060590
Anwaltskanzlei Eschle, Impressum mit Pflichtangaben:
http://ra-thomas-eschle-impressum.blogspot.de/